Grundsätze der Mitarbeit mit den Übersetzern

 

 

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Die Agentur MAart nimmt Zusammenarbeit mit den Übersetzern an, die außer des Wissens aus den angegebenen Fachgebieten auch die Berufserfahrung, die Leichtigkeit und Schnelligkeit des Schreibens und, im Falle von Dolmetschen, die Erfahrung im Dolmetschen haben.

Jeder Übersetzer, der die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt, wird um die Registrierung in das interne System der Agentur MAart (MAart Biznes Portal) durch Ausfüllung eines spezialen Bewerbungsformulars gebeten. Im Falle von Problemen oder Fragen über die Registrierung, nehmen Sie bitte E-Mail-Kontakt die für die Rekrutierung verantwortlich ist.

In den weiteren Etappen der Registrierung (nachdem Sie eine Rückbestätigung von der Agentur bekommen haben) werden Sie darum gebeten, das CV und andere Dokumente beizufügen, die Ihre Qualifikationen bestätigen (u. a. gescannte Diplome und Zertifikate), und eventuelle Referenzen.

Die Bewerbungsprozedur für Übersetzer in der Agentur MAart sieht vor, dass schriftliche Übersetzer eine kurze schriftliche Probe anfertigen und Dolmetscher an einem kurzen Vorstellungsgespräch teilnehmen.

Die oben erwähnten Voraussetzungen betreffen alle Kandidaten für die Stelle des Übersetzers in der Agentur MAart.

SCHRIFTLICHE ÜBERSETZER

Die Vermittlung und die Annahme von Proben erfolgt per Email und ihre Thematik hängt von den Fachgebieten ab, die in dem Registrierungsprozess angegeben wurden.

Die Kandidaten, die positiv benotet wurden, bekommen ausführliche Auskunft über Grundsätze der Mitarbeit mit der Agentur MAart Sp. z o.o.

Falls Sie negativ benotet wurden, geben wir keine weiteren Informationen über die Qualität der übersetzten Probe. In besonderen Fällen besteht aber die Möglichkeit, eine Probe aus einem anderen Fachbereich zu bekommen.

DOLMETSCHER

Die Dolmetscher, die mit MAart zusammenarbeiten wollen, werden telephonisch zu einem Vorstellungsgespräch zu unserem Büro eingeladen.

Wenn das Vorstellungsgespräch positiv bewertet wurde, werden die Kandidaten über detaillierte Grundsätze der Mitarbeit mit der Agentur MAart informiert.

Falls die Kandidaten negativ benotet wurden, bekommen sie keine weiteren Informationen.

 

 

GRUNDSÄTZE DER MITARBEIT MIT DEN ÜBERSETZERN

 

SCHRIFTLICHE ÜBERSETZER

Ein Mitarbeiter der Kundenbetreuungsabteilung schickt dem Übersetzer eine E-Mail oder ruft ihn an und übermittelt alle Information über die Übersetzung (u.a. die Sprache, die Thematik, der Termin/Modus der Anfertigung, zusätzliche Informationen und besondere Anforderungen).

Nach der Unterschreibung und Zurücksendung eines monatlichen Rahmenvertrags + der eine Bestellung (per Fax, E-Mail (scan) – und dann per Post – oder persönlich), realisiert der Übersetzer die Bestellung (der Text zum Übersetzen wird persönlich, per E-Mail oder per Fax erhalten. Alle Informationen über die Bestellung, die Art und Weise ihrer Ausführung und den Termin sind in der Bestellung enthalten, die für jeden Auftrag getrennt unterzeichnet wird.

Bevor der Übersetzer die fertige Übersetzung anfertigt, ist er verpflichtet, den ganzen Text zu lesen, eine inhaltlich-sprachliche Korrektur zu machen und das Format des Originals oder ein anderes Format, um das er von dem Mitarbeiter der Kundenbetreuungsabteilung gebeten wurde, anzuwenden. Im Falle der Zweifel ist der Übersetzer verpflichtet, im Voraus den Kontakt mit einem Mitarbeiter der Kundenbetreuungsabteilung oder der Qualitätskontrolle-Abteilung aufzunehmen.

Der Übersetzer übermittelt der Agentur MAart:

– vereidigte Übersetzung – in elektronischer Form und in Form des Ausdrucks, wobei die vereidigte Übersetzung alle Grundsätze, die in dem Kodex der vereidigten Dolmetscher und Übersetzer (Kodeks Tłumacza Przysięgłego) von TEPIS und Anweisungen des Gerichtspräsidenten einhalten soll;

– einfache Übersetzung – in elektronischer Form und in Form des Ausdrucks (es sei denn, dass die Kundenbetreuungsabteilung zustimmt, sie nur in der elektronischen Form abzugeben).

DOLMETSCHER

Ein Mitarbeiter der Kundenbetreuungsabteilung ruft den Dolmetscher an und übermittelt ihm alle Informationen über die Übersetzung (u.a. die Thematik, die Zahl der Stunden, der Termin und der Ort der Ausführung).

Nach der Unterschreibung und Zurücksendung eines monatlichen Rahmenvertrags + einer Bestellung (per Fax, E-Mail (scan) – und dann per Post – oder persönlich), ist der Dolmetscher verpflichtet:

• sich inhaltlich an die Arbeit vorzubereiten, das heißt sich mit der Thematik der Dolmetschung und dem Fachwortschatz bekannt zu machen, die eventuellen Hilfsmaterialien, die er/sie von der Agentur MAart erhalten hat, durchzusehen, wie auch andere zugänglichen Quellen zu benutzen, um die Terminologie zu bearbeiten, die mit der Thematik der Dolmetschung zusammenhängt;

• an den Ort der Dolmetschung mindestens 15 Minuten vor dem Beginn der Arbeit zu kommen;

• offizielle Kleidung anhaben und die Umgangsformen einzuhalten;

• die Kabine während der Arbeit nicht zu verlassen (mit der Ausnahme von kurzen Pausen, die mit den Grundbedürfnissen berechtigt sind);

• eng mit anderen Dolmetschern und dem technischen Personal zusammenzuarbeiten;

• sich während der Dolmetschung an die Bedürfnisse des Kunden anzupassen.

Nach der Ausführung der Dolmetschung ist der Agentur MAart unverzüglich eine schriftliche Bestätigung der Dauer des Dolmetschens zu liefern, die von dem Kunden unterzeichnet wurde.

Die Agentur MAart hat ein internes System der Verifikation der Qualität der ausgeführten Dolmetschungen. Für die Qualitätskontrolle der Dolmetschungen ist die Abteilung Qualitätskontrolle zuständig. Die Verifikation der Dolmetschungen und ihre Beurteilung erfolgt aufgrund von Inspektionen der Mitarbeiter der Abteilung Qualitätskontrolle oder der Abteilung Kundenbetreuung auf den Veranstaltungen, die die Dolmetschern der Agentur MAart bedienen, und aufgrund von Fragebogen zur Kundenzufriedenheit, die nach der Veranstaltung ausgefüllt werden. Die Dolmetscher werden über Unregelmäßigkeiten oder andere Bemerkungen zu ihrer Arbeit informiert. Im Falle von berechtigten Reklamationen des Kunden und einer deutlich schlechten Beurteilung der Arbeit des Dolmetschers von den Inspektoren aus der Abteilung Qualitätskontrolle stellen die Mitarbeiter der Abteilung Qualitätskontrolle oder Kundenbetreuung einen Antrag an die Finanzabteilung der Agentur MAart auf einen Abzug einer Summe von der Vergütung des Dolmetschers, die von des Ernstes der Vorwürfe des Kunden oder der Resultate der Inspektion abhängig ist.

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich aufgrund einer schriftlichen Bestätigung der Dauer der Dolmetschung, mit Berücksichtigung der Bemerkungen des Kunden und der Abteilung Qualitätskontrolle.